1. Wer beschließt
die COVID-Strafen?
2. Terminplan zur Einführung
des Impfpflichtgesetzes & Strafen
3. Text des "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehrens"
4. Gründe für das
"COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
5. COVID-Strafen selbst bei
Gericht bekämpfen
6. COVID-Strafen rückwirkend
erlassen
7. Medienberichte
8. Postings
.
Kurzer Link: http://www.covid-strafen-rueck.at/
Eintragungswoche: 6. - 13. Nov.
2023
Eine demokratische Lösung zum Thema "COVID-Strafen" wäre eine
Volksabstimmung darüber.
Diese könnten die Nationalratsabgeordneten jederzeit beschließen.
(Aber soviel Demokratie wollen die Nationalratsabgeordneten offensichtlich
nicht.)
Was kann das Volk mit einer solchen undemokratischen
Volksvertretung machen?
Wir starten ein Volksbegehren.
=> Bitte ehebaldigst unterschreiben. Danke!
Kontakt:
E-mail: info@covid-strafen-rueckzahlungsvolksbegehren.at
Telefon: 0676-403 90 90
.
Die Strafen müssen - so wie der ganze Corona-Irrsinn - klarerweise
verhindert werden!
Man kann doch die österr. Staatsbürger und EU-Bürger
nicht zwingen, an einem gentechnischen Experiment (neuerdings "Impfung"
genannt) teilzunehmen.
Siehe dazu
* Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK),
* Resolution des Europarates vom 27. Jan 2021 (Empfehlung: "... sicherzustellen,
dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT
verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter
Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte...),
* österreichische Bundesverfassung.
.
Wer kann das Volksbegehren unterschreiben?
Alle österreichischen Staatsbürger
über 16 Jahre können das Volksbegehren unterstützen.
Die Unterstützung von Volksbegehren ist für alle Bürger
kostenlos.
Laufzeit & Eintragungsorte?
Das "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
kann man
von 6. - 13. Nov. 2023 unterschreiben.
Wie? Mittels Handysignatur
täglich von 0-24 Uhr
oder
auf jedem Gemeindeamt, Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt zu
den jeweiligen Öffnungszeiten.
In Wien sind die Bezirksämter auch im
Corona-Lockdown für Volksbegehren-Unterstützer ohne Terminvereinbarung
geöffnet.
Mo. - Fr. von 8:00 - 15:30 und Do. 8:00 - 17:30
Uhr.
Dem Türlsteher (Sicherheitsmann) vor der Türe des Bezirksamtes
sagen, man wolle ein Volksbegehren unterschreiben. Dann kann man ohne Voranmeldung
- auch in der Lockdwon-Phase - unterschreiben gehen. Es besteht lediglich
eine FFP2-Masken-Pflicht.
In kleinen Gemeinden kann man zu den jeweiligen Öffnungszeiten
unterschreiben. (Aus Geheimhaltungsgründen ist es besser, Sie unterschreiben
NICHT in Ihrer Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde. Dann
erfährt es nicht einmal der Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde.)
.
4.2. Was die Politik aus Corona / COVID macht, ist ein Irrsinn.
Von Mund-Nasenschutz, über Babyelefant, bis Ausgehverbote (Quarantäne)
für Gesunde ist da alles dabei.
Sogar Schulen wurden schon geschlossen und der frühere
Gesundheitsminister, Anschober (Grüne), sprach allen Ernstes die Empfehlung
aus, dass man sogar Sex, zuhause und mit dem Partner möglichst nur
mit Mund-Nasen-Schutzmaske haben möge! Folglich wurde in Österreich,
übrigens als erstes und einziges EU-Land, die allgemeine Corona-Impfpflicht
(=Impfzwang) verhängt.
Die Impfpflicht wurde zunächst eingeführt, dann
verschoben und schließlich - unter anderem dank dreier Anti-Impfpflicht-Volksbegehren
und unzähliger Demonstrationen in ganz Österreich - wieder abgeschafft.
In Niederösterreich will man die verfassungswidrigen
Corona-Strafen - laut der neuen ÖVP-FPÖ-Landesregierung - an
die Betroffenen in NÖ zurückzahlen. Die Verfassungsministerin
Karoline Edtstadler (ÖVP) sieht aber weder als Juristin, noch als
Verfassungsministerin eine Möglichkeit, die Rückzahlungen auf
Bundesebene umzusetzen („geht sich nicht aus“).
Die Regierung verbreitet Angst und Schrecken im Volk.
Das Kalkül der Regierungskoalition ist einfach: Wenn die Leute
irrsinnig viel Angst haben, dann werden sie sich irgendwann breitschlagen
lassen und sich impfen lassen. Schon alleine wegen des Drucks und der Diskriminierungen
entstehen im Volk psychische Krankheiten wie z.B. Depressionen und Vereinsamung,
bis hin zu Selbstmorden. Die Leute halten das einfach nicht mehr aus. Der
Regierung scheint das egal zu sein. Doch es mehren sich die Anzeichen,
dass dies vielleicht sogar von der Koalition gewollt ist.
Vielleicht dreht sich auch ein ganz großes Korruptionskarussell,
bei dem zuerst Politiker Steuergeld - mit wahnwitzigen Begründungen
- an die Pharmafirmen schleusen und anschließend Rückzahlungen
auf´s Privatkonto erhalten oder nachher lukrative Jobs bekommen.
Ein prominenter Fall in der EU ist bereits bekannt.
4.3. Was bisher alles bestraft wurde:
Beim Bestrafen der Bevölkerung waren der Gesetzgeber und die Behörden
sehr einfallsreich.
Bestraft wurde bisher
* die Verletzung von 1- bis 2-Meter Abstandsregeln zwischen Bürgern
(Wie widersinnig schon allein diese Verordnung war, zeigt die Tatsache,
dass deren Nichtbefolgung in öffentlichen Verkehrsmittel keineswegs
geahndet wurde. Durfte oder sollte man sich in den Öffis anstecken!?);
* das Nichttragen von Mund-Nasenschutzmasken und FFP2-Masken;
* das unangemeldete Spazierengehen (Die Spaziergänge wurden von
der Polizei einfach so als Versammlungen gewertet, die klarerweise nicht
angemeldet waren);
* wegen angeblichen Widerstands gegen die Staatsgewalt (Polizei), wo
es gar keinen Widerstand gab;
* das Tragen von "Ungeimpft"-Buttons (wegen angeblicher Wiederbetätigung
für das NAZI-Regime. Um diese Vorgangsweise zu legitimieren, hat die
Koalition nachträglich im Herbst 2022 ein Gesetz beschlossen);
* das Gehen auf Straßen, statt auf Gehsteigen;
* und weitere Absurditäten.
Die Strafen lagen bisher bei bis zu 500 Euro.
Viele Bürger haben berufen und gewonnen. Sie brauchten keine Strafe
bezahlen.
(Diese Berufungen gegen Strafbescheide waren und sind klarerweise Big-Business
für Rechtsanwälte, wenn sie beigezogen werden. Nahm man sich
keinen Anwalt und hatte vielleicht auch keine Zeugen, so war man der Willkür
der Richter voll ausgesetzt, was zum Teil unglaubliche Ausmaße angenommen
hatte.)
Über 28 COVID-Verordnungen wurden bereits vom Verfassungsgerichtshof
aufgehoben.
In Summe gab es in Österreich im Jahr 2021 ca. 25.000 Verwaltungsanzeigen,
200 Personen wurden nach dem Verwaltungsstrafgesetz und weitere 200 Personen
nach der Strafprozessordnung festgenommen.
Qu.: Pressekonferenz von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am
15.2.2022.
4.4. Strafandrohung von 3.600 Euro wegen Verstoßes
gegen die Impfplicht!
Die Regierungskoalition plante eine COVID-Impfpflicht mit saftigen
Strafen ab 1. Februar 2022:
Obwohl die "Corona-Impfung" keine Lösung des Grippe-Problems 2020,
2021 und 2022 war und ist und teilweise zu schweren Nebenwirkungen bis
hin zum Tode führt oder führen kann, wollten ÖVP und GRÜNE
den Zwang zur mehrfach wiederholten Impfung durchziehen, (die in Wahrheit
übriges eine Gen-Therapie ist!!!)
Damit ergäbe sich eine Verpflichtung zur Covid-19-Mehrfach-Impfung.
Das Gesetz sollte laut ÖVP und GRÜNE (unter Mitwirkung von
SPÖ und NEOS) ab 1. Feb. 2022 für alle Personen (somit für
Inländer, EU-Ausländer und Nicht-EU-Ausländer) ab dem 18.
Lebensjahr - mit einem Wohnsitz in Österreich - gelten.
Wer sich aus den verschiedensten Gründen nicht gegen COVID "impfen"
lassen wollte, sollte nach § 7 (1) COVID-19-Impfpflichtgesetz eine
Verwaltungsstrafe mit bis zu 3600 € zahlen müssen und das nicht
nur 1 Mal, sondern, gemäß von dieser Regierung geplanten Über-
prüfungen zu vierteljährlich festgelegten Stichtagen, sogar bis
zu 4 Mal !!! Österreich war das erste Land in der EU, das eine COVID-Impfpflicht
eingeführt hat.
4.5. Was tun?
Alles, was man gegen diese irrsinnigen Maßnahmen
tun konnte, war mit Aufwändungen und Risiken verbunden, die einem
bis dahin normal im Leben stehenden Bürger genau genommen unzumutbar
waren.
Man konnte auf mühsame Art,
durch COVID-Infektion + PCR-Tests + Abwarten eines sogenannten Absonderungsbescheides
+ mehrere Tage Quarantäne, für die Zeit eines halben Jahres,
ein sogenannter „Genesener“ werden.
Man konnte sich strafen lassen und
diese Strafen folglich, so gut es ging, beeinspruchen.
Der ärgste bekannte Fall ist
der einer Mutter mit 3 Kindern, die von den Behörden 25.000 €
an Strafen aufgebrummt bekommen hat, nur weil sie keine Maske tragen wollte
und auch nicht immer den COVID-Mindestabstand eingehalten hat. (Die Mutter
ist übrigens immer noch gesund.)
Manch einer sah sich sogar genötigt,
aus Österreich auszuwandern, dies zum Teil nur vorübergehend,
um an den, von der Regierung geplanten Stichtagen zur Überprüfung
des Impfstatus nicht anwesend zu sein oder sogar generell, weil in unserem
Land noch vieles mehr schief läuft. Mit wieviel Aufwand, Stress und
lebenseinschneidenden Veränderungen eine Auswanderung verbunden ist,
braucht hier wohl nicht weiter dargelegt zu werden.
Zig-tausende COVID-Strafen wurden in der Vergangenheit von den Behörden zu Unrecht über die Bürger verhängt. Ein Teil der Strafen wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden zurückbezahlt. Es wurde aber nur den erfolgreichen und nachfolgenden Beschwerdeführern die Strafe erlassen.
Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber
soll nun - dem Beispiel der aktuellen ÖVP-FPÖ-Landesregierung
in Niederösterreich folgend - die Rückzahlung ALLER verhängten
Corona- bzw. COVID-Strafen beschließen.
Entscheidungsgründe:
4. In seiner gegen dieses Straferkenntnis fristgerecht erhobenen Beschwerde
bringt der Beschwerdeführer erneut vor, dass er zwar am 24.1.2022
am angegebenen Tatort gewesen sei, jedoch den Mindestabstand zu anderen
Personen eingehalten habe.
Beweiswürdigung:
Demgegenüber lässt sich dem gesamten Akteninhalt, insbesondere
der Anzeige vom 7.2.2021 der LPD Wien, nicht entnehmen, zu welchen konkreten
Personen der Beschwerdeführer den Mindestabstand von einem Meter nicht
eingehalten hätte. Der Meldungsleger, welcher die Anzeige vom 7.2.2021
verfasste, hielt zudem ausdrücklich fest, dass er keine eigenen Wahrnehmungen
zu dem Vorfall hatte.
Rechtsgrundlagen:
2. COVID-19-NotMV
§2 (1) Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber
Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens
einem Meter einzuhalten.
Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und
der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die
Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der
Gefahr eine Doppelbestrafung. ... Vor diesem Hintergrund entspricht die
gegen den Beschwerdeführer erhobene Tatanlastung einer Übertretung
des § 2 Abs. 1 der 2. CODIV-19-Notmaßnahmenverordnung nicht
den Anforderungen des §44a VStG.
Jene haushaltsfremden Personen, zu welchen der
Beschwerde- führer den geforderten Mindestabstand von einem Meter
nicht eingehalten haben soll, wurde in keiner Art und Weise näher
bezeichnet. ... Im Verfahren war es nicht mehr möglich, jene Personen,
zu welchen der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Mindestabstand
von einem Meter am 24.1.2021 nicht eingehalten haben soll, zu eruieren.
Daher ist das Verfahren gegen den Beschwerdeführer gemäß
§45 Abs.1 Z1 erster Fall VStG einzustellen.
.
Es gibt aber auch eine ganz andere, einfache Lösung des Problems:
6.1. Man erläßt die COVID-Strafen
rückwirkend für ALLE Angezeigten.
Dabei würden ALLE Strafen an die Bürger
zurückgezahlt werden.
Das würde den Verwaltungsaufwand massiv
senken und die verurteilten Staatsbürger hätten nicht das Gefühl,
vom Staat verfolgt und gemolken zu werden. Das würde auch dazu führen,
dass der Staat nicht mehr Leute ungerechtfertigt bestrafen würde,
wenn er die Strafen dann wieder zurückbezahlen müßte.
6.2. Niederösterreicher bekommen die COVID-Strafen rückerstattet.
Niederösterreicher haben Glück. Seit der ÖVP-FPÖ-Koalition
seit
23.3.2023 im NÖ-Landtag gilt das Arbeitsübereinkommen das
besagt, dass Niederösterreicher die "verfassungswidrigen"
COVID-Strafen
zurückbezahlt bekommen. 30 Millionen € stehen für die Rückzahlungen
für NÖ Strafen-Opfer bereit.
Und was ist mit den COVID-Bestraften in den anderen 8 Bundes- ländern?
6.3. Wer ist stärker: Die Bundesregierung oder der Souverän,
nämlich das Volk.
Österreich braucht in jedem Fall dringend eine große Demokratiereform.
Bitte unterschreiben Sie jetzt die Einleitungsverfahren zum ...
* "Impfpflichtgesetz
abschaffen - Volksbegehren" bis 30.12.2023
* "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
bis 30.12.2023
.
PS: Demokratie heißt
Volksherrschaft
und nicht Parteienherrschaft.
Es hätte schon längst eine Volksabstimmung
zur Abschaffung der COVID-Maßnahmen und der Strafen in Österreich
stattfinden müssen (Art.1 B-VG).
.
07.01.2022: Knallharte Kontrollen – der neue Corona-Strafen-Katalog
"Ab Februar kommt es für Corona-Querulanten ganz dick:
Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen sowie eine saftige
Erhöhung der Strafen hat die Regierung angesichts der Omikron-Welle
vorgesehen. Außerdem können sogar jene Betriebe, die sich
nicht an die Corona-Regelungen halten, komplett gesperrt werden. Bis
dahin gilt auch weiter der Lockdown für Ungeimpfte – plus ab Dienstag
eine Maskenpflicht im Freien, wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist.
Die Gültigkeit des Grünen Passes wird auf sechs Monate verkürzt,
um Booster-Impfungen voranzutreiben. 90 Euro werden für keine Maske
fällig. ... Quarantäne wiederum fällt in die
Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde, wer dagegen verstößt,
begeht eine Verwaltungsübertretung und wird geahndet. Bei dieser werden
zwischen 145 Euro bis 1.450 Euro fällig. Richtig teuer wird
es, wenn man sich dabei unter Menschen mischt. ... Im schlimmsten Fall
werden dabei theoretisch 3,6 Millionen Euro an Strafen möglich...."
Qu.: heute.at
vom 7.1.2022
26.8.2020: COV-Strafen: 27.815 Anzeigen, viele Anfechtungen
"In Österreich sind seit Beginn der Coronavirus-Krise
aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes
bisher
27.815 Anzeigen erstattet worden. ... legten mehr als 10.000
Betroffene Rechtsmittel ein – etwa die Hälfte war damit bisher erfolgreich.
NEOS fordert daher, dass diese eingehobenen Strafen zurückerstattet
werden. „Strafen in Millionenhöhe zu kassieren, obwohl niemand etwas
Unrechtes getan hat, geht einfach nicht in einem Rechtsstaat“, sparte der
stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak nicht mit Kritik. „Das
Betreten öffentlicher Orte war nie strafbar, das hat der Verfassungsgerichtshof
eindeutig so entschieden.“ ..."
Qu: orf.at vom 26.8.2020
www.covid-strafen-rueckzahlungsvolksbegehren.at |