1. Wer beschließt
die COVID-Strafen?
2. Terminplan zur Einführung
des Impfpflichtgesetzes & Strafen
3. Text des "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehrens"
4. Gründe für das
"COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
5. COVID-Strafen rückwirkend
erlassen
6. Postings
.
Eine demokratische Lösung zum Thema "COVID-Strafen" wäre eine
Volksabstimmung darüber.
Diese könnten die Nationalratsabgeordneten jederzeit beschließen.
(Aber soviel Demokratie wollen die Nationalratsabgeordneten offensichtlich
nicht.)
Was kann das Volk mit einer solchen undemokratischen
Volksvertretung machen?
Wir starten ein Volksbegehren, am 14.1.2022.
=> Bitte ehebaldigst unterschreiben.
Danke!
Kontakt:
E-mail: info@covid-strafen-rueckzahlungsvolksbegehren.at
Telefon: 0676-403 90 90
.
Di. 11.1.2022: Bundeskanzler Karl
Nehammer (= Exekutive) meint: Es sind aufgrund der über 100.000
Stellungnahmen auf der Parlamentswebseite - ohne sie gelesen zu haben -
keine großen Änderungen zum Impfpflichtgesetz nötig, sondern
es sei nur mehr ein "Feinschliff" nötig.
Anm.: Das Impfpflichtgesetz wird aber im Parlament (= Legislative)
beschlossen und nicht im Bundeskanzleramt (= Exekutive). Der Grund ist
die Gewaltentrennung in Österreich, (so es diese noch gibt).
Fr. 14.1.2022: seit heute kann man das "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
unterschreiben.
100.000 Unterstützungserklärungen werden benötigt, um das
Impfpflichtgesetz und die dazugehörenden Strafen doch noch zu verhindern
bzw auszusetzen. (Klarerweise könnte man alternativ auch die dafür
verantwortlichen Politiker aussetzen.)
Die Chance besteht. Nutzen wir diese.
Mo. 17.1.2022: Pro-Beschluß im Gesundheitsausschuss im
Parlament
Mi. 19.1.2022: Pro-Beschluß von ÖVP, SPÖ, GRÜNE,
NEOS
im Nationalrat
Do. 3.2.2022: Beschluß im Bundesrat von ÖVP, SPÖ,
GRÜNE, NEOS.
Fr. 4.2.2022: Unterschrift des (grünen) Bundespräsidenten
Van der Bellen und von Bundeskanzler
Karl Nehammer (ÖVP) unter das Impfpflichtgesetz.
Sa. 5.2.2022: Inkrafttreten der Impfpflicht, der Strafen und
der Impflotterie in Österreich
Di. 15.3.2022: Stichtag für Strafen.
Wer am 15.3.2022 in Österreich einen Wohnsitz
hat, über 14 Jahre alt ist, nicht gegen Corona geimpft ist und keine
Ausnahme geltend machen kann, wird von den Behörden mit bis zu 3.600
Euro bestraft werden. Dieses, obwohl die Bürger nichts angestellt
haben und meist auch gesund waren.
März 2022: Die Corona-Strafen wurden bis 31. Mai 2022 ausgesetzt und sie gelten ab 1. Juni 2022 wieder.
Das MUSS klarerweise verhindert werden!
Man kann doch die österr. Staatsbürger und EU-Bürger
nicht zwingen, an einem gentechnischen Experiment (neuerdings "Impfung"
genannt) teilzunehmen.
Siehe dazu
* Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK),
* Resolution des Europarates vom 27. Jan 2021 (Empfehlung: "... sicherzustellen,
dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT
verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter
Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte...),
* österreichische Bundesverfassung.
.
Wer kann das Volksbegehren unterschreiben?
Alle österreichischen Staatsbürger
über 16 Jahre können das Volksbegehren unterstützen.
Die Unterstützung von Volksbegehren ist für alle Bürger
kostenlos.
Laufzeit & Eintragungsorte?
Das "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
kann man
von 14.1. - 30.6.2022 unterschreiben.
Wie? Mittels Handysignatur
täglich von 0-24 Uhr
oder
auf jedem Gemeindeamt, Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt zu
den jeweiligen Öffnungszeiten.
In Wien sind die Bezirksämter auch im
Corona-Lockdown für Volksbegehren-Unterstützer ohne Terminvereinbarung
geöffnet.
Mo. - Fr. von 8:00 - 15:30 und Do. 8:00 - 17:30
Uhr.
Dem Türlsteher (Sicherheitsmann) vor der Türe des Bezirksamtes
sagen, man wolle ein Volksbegehren unterschreiben. Dann kann man ohne Voranmeldung
- auch in der Lockdwon-Phase - unterschreiben gehen. Es besteht lediglich
eine FFP2-Masken-Pflicht.
In kleinen Gemeinden kann man zu den jeweiligen Öffnungszeiten
unterschreiben. (Aus Geheimhaltungsgründen ist es besser, Sie unterschreiben
NICHT in Ihrer Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde. Dann
erfährt es nicht einmal der Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde.)
.
(Todesursachen
in Österreich 2020: Herz-Kreislauf-Krankheiten (35,7%), Krebs
(22,9%), Atmungsorgane (5,3%), der Verdauungsorgane (3,5%), sonstige Krankheiten
(27,3%) und nicht natürliche Todesursachen, wie Verletzungen und Vergiftungen;
(5,4%)). Qu.: Statistik Austria
4.2. Was die Politik aus Corona / COVID macht, ist ein Irrsinn.
Von Mund-Nasenschutz, bis Babyelefant, bis Ausgehverbote für Gesunde
ist da alles dabei. Sogar Schulen wurden schon geschlossen. Jetzt kommt
noch die zwangsweise Impfpflicht. Österreich ist damit das erste EU-Land
mit so einer allgemeinen Impfpflicht.
(PS: Das kommt eben davon, wenn Österreich entweder
von Gar-nicht-Studenten (Bundeskanzler Karl
Nehammer, ÖVP), Studienabbrechern (Ex-Bundeskanzler Sebastian
Kurz, ÖVP) oder Studenten mit plagiierten (geschummelten) Abschlußarbeiten
(Ex-Ministerin Mag.-FH Christine Aschbacher, ÖVP) regiert wird. Ministerin
Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat gleich auf´s Studieren verzichtet
und verdankt ihren Aufstieg ausschließlich ihrem Parteibuch und ihr
Naheverhältnis zu Sebastian Kurz. Verteidigungsministerin Klaudia
Tanner (ÖVP) war zwar nie beim Bundesheer oder beim Zivildienst, hält
sich aber trotzdem als Verteidigungsministerin für top-geeignet. Sie
bringe ihre Erfahrungen aus dem ÖVP-Bauernbund ein. Unfassbar.
Die Regierung verbreitet Angst und Schrecken im
Volk. Das Kalkül der Regierungskoalition ist einfach: Wenn die Leute
irrsinnig viel Angst haben, dann werden sie sich irgendwann breitschlagen
lassen und sich impfen lassen. Schon alleine wegen dem Druck und der Diskriminierungen
entstehen im Volk psychische Krankheiten wie z.B. Depressionen und Vereinsamung,
bis hin zu Selbstmorden. Die Leute halten das einfach nicht mehr aus. Das
ist der Regierung egal und wird nicht weiter betrachtet.
Vielleicht dreht sich auch ein ganz großes Korruptionskarussell,
bei dem zuerst Politker Steuergeld - mit wahnwitzigen Begründungen
- an die Pharmafirmen schleusen und anschließend Rückzahlungen
auf´s Privatkonto erhalten oder nachher lukrative Jobs bekommen.
Ein prominenter Fall in der EU ist bereits bekannt.
4.3. Wie man vom Staat als tatsächlich "Geimpfter" oder "Genesener"
zum angeblich "Ungeimpften" gemacht wird:
* Impfstatus unbekannt => Status "ungeimpft"
* 1x geimpft => Status "ungeimpft"
* 2x geimpft + mehr als 360 Tage zurückliegend => Status "ungeimpft"
* 2x geimpft + Corona-Symptome => Status "ungeimpft"
* 2x geimpft, aber kreuzgeimpft => Status "ungeimpft"
* kein Nachweis in lateinischer Schrift in deutscher oder englischer
Sprache => Status "ungeimpft"
* Genesen + 6 Monate => Status "ungeimpft" (denn auch eine weiter vorhandene
natürliche Immunabwehr zählt nach 6 Monaten nicht mehr).
* Mit in der EU nicht zugelassene Injektionen - wie Sputnik oder Sinovac,
etc. - geimpft => Status "ungeimpft"
PS: Auch wenn sie rechtlich als "ungeimpft" gelten, so haben Geimpfte
dennoch die gentechnische Flüssigkeit im Körper. D.h. die angeblich
"Ungeimpfte" haben dann tatsächlich Nebenwirkungen von der (gentechnischen)
"Impfung" zu befürchten.
Exkurs: Mit einem anderen Impfstoff geimpfte, zählen nicht als
Geimpfte in Österreich.
Zu den in der EU nicht zugelassen Impfstoffen zählen z.B. Sinovac(Totimpfstoff
aus China), Sinopharm (Totimpfstoff aus China), Valneva (Totimpfstoff
aus Österreich & Frankreich), Sputnik V (Totimpfstoff aus
Russland; gentechnisch hergestellter, viraler Vektorimpfstoff), Bharat
Biontech Indien (Covaxin®) (Totimpfstoff aus Indien), Novavax
(rekombinanter Proteinimpfstoff bzw. Totimpfstoff mit gentechnisch
hergestellten Virusantigenen aus Indonesien) und Turkovac (türkischer
Totimpfstoff).
"Totimpfstoff" heißt, dass nur abgetötete Viren oder Virenbestandteile
gespritzt werden. Die toten Viren können sich im Körper nicht
mehr vermehren. Bei den in der EU zugelassenen "Impfungen" werden hingegen
im Rahmen eines Gentechnik-Experiments lebendige Viren in die Menschen
gespritzt...)
PS: Deshalb liegen jetzt angeblich soviele "Ungeimpfte"
- tatsächlich oft aber Geimpfte - auf den Intensivstationen in Österreich
;-)
4.4. Was bisher alles bestraft wurde:
Da waren die Behörden sehr einfallsreich.
Bestraft wurde bisher
* die Verletzung von 1- bis 2-Meter Abstandsregeln zwischen Bürgern
(außer in öffentlichen Verkehrsmittel. Dort darf man sich anstecken.),
* das Nichttragen von Mund-Nasenschutzmasken und FFP2-Masken,
* das unangemeldete Spazierengehen (z.B. in Baden bei Wien und anderswo),
* Widerstand gegen die Staatsgewalt (Polizei),
* das Tragen von "Ungeimpft"-Buttons (wegen angeblicher Wiederbetätigung
für das NAZI-Regime),
* das Gehen auf Straßen, statt auf Gehsteigen
* und weitere Absurditäten.
Die Strafen lagen bisher bei bis zu 500 Euro.
Viele Bürger haben berufen und gewonnen. Sie brauchten keine Strafe
bezahlen.
(Diese Berufungen gegen Strafbescheide sind klarerweise Big-Business
für Rechtsanwälte, wenn sie beigezogen werden. Aber die Rechtsanwälte
müssen auch etwas Arbeiten dafür, zumindest bei den ersten Fällen
besonders viel. Der Rest geht dann mittels Musterschreiben. Allerdings
ist man ohne Rechtsanwalt und Zeugen der Willkür der Richter voll
ausgesetzt und das kann unglaubliche Ausmaße annehmen.)
Über 28 COVID-Verordnungen wurden bereits vom Verfassungsgerichtshof
aufgehoben.
In Summe gab es in Österreich im Jahr 2021 ca. 25.000 Verwaltungsanzeigen,
200 Personen wurden nach dem Verwaltungsstrafgesetz und weitere 200 Personen
nach der Strafprozessordnung festgenommen.
Qu.: Pressekonferenz von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am
15.2.2022.
4.5. Jetzt kommt die Impfplicht mit bis zu
3.600 Euro
Strafandrohung!
Bürger, auf die Barrikaden. Die Regierungskoalition plant eine
COVID-Impfpflicht mit saftigen Strafen ab 1. Februar 2022:
Obwohl die "Corona-Impfung" keine Lösung des Grippe-Problems 2020,
2021 und 2022 ist und teilweise zu schweren Nebenwirkungen führt und
auch zum Tod führen kann, planen ÖVP-GRÜNE eine Impfpflicht
!!! Damit ergäbe sich eine Verpflichtung zur Covid-19-Mehrfach-Impfung.
Das Gesetz soll laut ÖVP und Grünen (unter Mitwirkung von SPÖ
und NEOS) ab 1. Feb. 2022 für alle Personen (somit für Inländer,
EU-Ausländer und Nicht-EU-Ausländer) ab
dem 14. Lebensjahr - mit einem Wohnsitz in Österreich - gelten.
Wer sich aus den verschiedensten Gründen nicht gegen COVID "impfen"
läßt, wird nach § 7 (1) COVID-19-Impfpflichtgesetz eine
Verwaltungsstrafe mit bis zu 3600 € aufgebrummt bekommen. Österreich
ist das erste Land in der EU, dass eine COVID-Impfpflicht einführen
will.
Der Stichtag für die Strafen
ist der 15. März, 15. Juni, 15. September, usw. Wer an diesem
Tag einen Wohnsitz in Österreich hat und nicht geimpft ist ("die Unbelehrbaren"
(c) Innenminister Gerhard Karner; ÖVP), wird
mit bis zu 3.600 Euro bestraft werden.
4.6. Was tun? Anstecken lassen? Strafen lassen? oder vor dem Stichtag ins Ausland Auswandern und den Wohnsitz abmelden?
Möglichkeit 1: Ein Genesener werden: Das geht so...
=> sich von einem COVID-Infizierten anstecken lassen
=> mittels eines PCR-Tests den Nachweis der Erkrankung erbringen
=> einen Absonderungsbescheid bekommen
=> in Quarantäne gehen
=> und nach 10 Tagen als "genesen" gelten.
=> Das schützt einem ein halbes Jahr
lang vor Impfstrafen !!!
Möglichkeit 2: Sich Strafen lassen:
Hier kann man dann auswählen zwischen die Strafe bezahlen oder
die Strafe beeinspruchen. Beim Beeinspruchen der Strafe wird nicht
jeder gewinnen, manche aber doch. Die Erfolgreichen
werden letztendlich die Impfpflicht zu Fall bringen. Das dauert
aber 1 - 2 Jahre. Alle Bürger, die bis dahin die Strafe bereits bezahlt
haben, fallen um und können ihr Geld nicht rückfordern.
Möglichkeit 3: Auswandern:
Ihnen reicht es nun endgültig mit dem korrupten und faschistischen
Staat Österreich. Sie wollen für die korrupte und hirnrissige
Politik in Österreich (von E-Autos, Atomstrom aus Tschechien &
Slowakei, EU-Beiträge in Milliarden Euro Höhe, höchste Parteienförderung
pro Kopf in Europa, Migranten, Impfpflicht & Pharmafirmen, usw.) keine
Steuern mehr zahlen. Sie wandern aus.
Wohin?
Eventuell nach Kroatien oder Spanien oder ganz weg aus Europa.
Wenn Sie am 15. März 2022 keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in
Österreich haben, dann können Sie auch nicht nach dem Impfpflichtgesetz
bestraft werden. D.h. ab 16.3.2022 können
Sie wieder bis zum 14.6.2022 nach Österreich zurückkehren.Dann
das ganze nochmals in Wiederholung...
PS: Jedenfalls sollten
Sie darauf achten, dass Sie einen Nachweis (z.B. Hotelrechnung, Tankrechnungen,
Essensrechnungen) erbringen können, dass Sie auch wirklich im Ausland
waren. Am besten im Ausland anmelden und - falls Sie wieder nach Österreich
zurückkehren - abmelden.
.
Es gibt aber auch eine ganz
andere, einfache Lösung des Problems:
Man erläßt die COVID-Strafen rückwirkend
für alle Angezeigten.
Dabei würden ALLE Strafen an die Bürger
zurückgezahlt werden.
Das würde den Verwaltungsaufwand massiv
senken und die verurteilten Staatsbürger hätten nicht das Gefühl,
vom Staat verfolgt und gemolken zu werden. Das würde auch dazu führen,
dass der Staat nicht mehr Leute ungerechtfertigt bestrafen würde,
wenn er die Strafen dann wieder zurückbezahlen müßte.
Jetzt wird sich zeigen, wer stärker ist:
Die Bundesregierung oder der Souverän, nämlich das Volk.
Österreich braucht in jedem Fall dringend eine große Demokratiereform.
Bitte unterschreiben Sie die Einleitungsverfahren zum ...
* "Impfpflichtgesetz
abschaffen - Volksbegehren" NEU seit 23.2.2022.
* "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
bis 15.3.2022
* "NEIN zur Impfpflicht"
- Volksbegehren : Eintragungswoche zw. 2.5. - 9.5.2022
* "COVID-Maßnahmen
abschaffen"-Volksbegehren bis 15.5.2022.
* "ECHTE
Demokratie"-Volksbegehren bis 30.12.2022
.
PS: Demokratie heißt
Volksherrschaft
und nicht Parteienherrschaft.
Es hätte schon längst eine Volksabstimmung
zur Abschaffung der COVID-Maßnahmen und der Strafen in Österreich
stattfinden müssen (Art.1 B-VG).
.
www.covid-strafen-rueckzahlungsvolksbegehren.at |