"COVID-Strafen-
Rückzahlungsvolksbegehren":


1. Wer beschließt die COVID-Strafen?
2. Terminplan zur Einführung des Impfpflichtgesetzes & Strafen
3. Text des "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehrens"
4. Gründe für das "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
5. COVID-Strafen selbst bei Gericht bekämpfen
6. COVID-Strafen rückwirkend erlassen
7. Medienberichte
8. Postings
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Kurzer Link: http://www.covid-strafen-rueck.at/

Eintragungswoche: 6. - 13. Nov. 2023


1. Wer beschließt die COVID-Strafen?

Die COVID-Strafen wurden und werden von der Regierungskoalition aus ÖVP-GRÜNE in verschiedenen Gesetzen laufend beschlossen. Der Staat braucht für den ganzen Corona-COVID-Irrsinn Geld, und zwar sehr viel Geld. Ein Sündenbock ist von der Regierung bereits gefunden, nämlich die Ungeimpften (die derzeit wie Aussätzige behandelt werden), selbst wenn diese gesund sind. Auch die absurden und mehr oder weniger willkürlichen Strafe bei einem Verstoß eines Bürgers gegen die Impfpflicht, wurde von der Regierungskoalition beschlossen.

Eine demokratische Lösung zum Thema "COVID-Strafen" wäre eine Volksabstimmung darüber.
Diese könnten die Nationalratsabgeordneten jederzeit beschließen.
(Aber soviel Demokratie wollen die Nationalratsabgeordneten offensichtlich nicht.)

     Was kann das Volk mit einer solchen undemokratischen Volksvertretung machen?
     Wir starten ein Volksbegehren.
     => Bitte ehebaldigst unterschreiben. Danke!

Kontakt:
E-mail: info@covid-strafen-rueckzahlungsvolksbegehren.at
Telefon: 0676-403 90 90
    .


2. Terminplan zur Einführung von Strafen dazu:

Mit dem COVID-Maßnahmengesetz 2020 wurde auch Strafen eingeführt.
* So wurden beispielsweise Pensionisten von der Polizei dafür bestraft, dass sie auf einer Parkbank saßen und Fußgänger zu nahe an ihnen vorbei gingen!!!
* Es wurden auch Fußgänger von der Polizei dafür bestraft, dass sie im Freien, den 1-Meter Abstand nicht einhielten. Besonders gerne wurden Demonstranten bestraft.
* Die Wiener Linien überprüften lieber ihre Fahrgäste darauf, ob sie eine Maske aufhaben, anstatt ob sie einen Fahrschein haben.

Die Strafen müssen - so wie der ganze Corona-Irrsinn - klarerweise verhindert werden!
Man kann doch die österr. Staatsbürger und EU-Bürger nicht zwingen, an einem gentechnischen Experiment (neuerdings "Impfung" genannt) teilzunehmen.
   Siehe dazu
* Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK),
* Resolution des Europarates vom 27. Jan 2021 (Empfehlung: "... sicherzustellen, dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte...),
* österreichische Bundesverfassung.

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3. Text des "COVID-Strafen-
    Rückzahlungsvolksbegehrens":

"Zig-tausende COVID-Strafen wurden in der Vergangenheit von den Behörden zu Unrecht über die Bürger verhängt. Ein Teil der Strafen wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden zurückbezahlt.
Es wurde aber nur den erfolgreichen und nachfolgenden Beschwerde- führern die Strafe erlassen.
     Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll nun die Rückzahlung ALLER verhängten Corona- bzw. COVID-Strafen - auch wegen eines eventuellen Verstoßes gegen die Impfpflicht - beschließen."
 

Wer kann das Volksbegehren unterschreiben?
     Alle österreichischen Staatsbürger über 16 Jahre können das Volksbegehren unterstützen.
Die Unterstützung von Volksbegehren ist für alle Bürger kostenlos.

Laufzeit & Eintragungsorte?
Das "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren" kann man
von 6. - 13. Nov. 2023 unterschreiben.

Wie? Mittels Handysignatur täglich von 0-24 Uhr
                        oder
auf jedem Gemeindeamt, Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt zu den jeweiligen Öffnungszeiten.

    In Wien sind die Bezirksämter auch im Corona-Lockdown für Volksbegehren-Unterstützer ohne Terminvereinbarung geöffnet.
Mo. - Fr. von 8:00 - 15:30   und   Do. 8:00 - 17:30 Uhr.
Dem Türlsteher (Sicherheitsmann) vor der Türe des Bezirksamtes sagen, man wolle ein Volksbegehren unterschreiben. Dann kann man ohne Voranmeldung - auch in der Lockdwon-Phase - unterschreiben gehen. Es besteht lediglich eine FFP2-Masken-Pflicht.
In kleinen Gemeinden kann man zu den jeweiligen Öffnungszeiten unterschreiben. (Aus Geheimhaltungsgründen ist es besser, Sie unterschreiben NICHT in Ihrer Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde. Dann erfährt es nicht einmal der Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde.)
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4. Gründe für das "COVID-Strafen-
    Rückzahlungsvolksbegehren":

4.1. Seit Anfang März 2020 gibt es Corona / COVID in Österreich.
       Corona / COVID ist manchmal eine Grippekrankheit.
       Manchmal ist sie auch nur eine Infektion ohne Symptome.
       Die Mortalitätsrate liegt bei 0,3%, ist also eigentlich unerheblich.
(Wie hoch die Todesrate nach COVID-Impfungen ist, ist derzeit noch unbekannt aber stetig steigend. Manche Leute sterben bereits in der Impfstation, manche Stunden später im Spital.)
(Todesursachen in Österreich 2020: Herz-Kreislauf-Krankheiten (35,7%), Krebs (22,9%), Atmungsorgane (5,3%), der Verdauungsorgane (3,5%), sonstige Krankheiten (27,3%) und nicht natürliche Todesursachen, wie Verletzungen und Vergiftungen; (5,4%)). Qu.: Statistik Austria
 

4.2. Was die Politik aus Corona / COVID macht, ist ein Irrsinn.
Von Mund-Nasenschutz, über Babyelefant, bis Ausgehverbote (Quarantäne) für Gesunde ist da alles dabei.
   Sogar Schulen wurden schon geschlossen und der frühere Gesundheitsminister, Anschober (Grüne), sprach allen Ernstes die Empfehlung aus, dass man sogar Sex, zuhause und mit dem Partner möglichst nur mit Mund-Nasen-Schutzmaske haben möge! Folglich wurde in Österreich, übrigens als erstes und einziges EU-Land, die allgemeine Corona-Impfpflicht (=Impfzwang) verhängt.
   Die Impfpflicht wurde zunächst eingeführt, dann verschoben und schließlich - unter anderem dank dreier Anti-Impfpflicht-Volksbegehren und unzähliger Demonstrationen in ganz Österreich - wieder abgeschafft.
   In Niederösterreich will man die verfassungswidrigen Corona-Strafen - laut der neuen ÖVP-FPÖ-Landesregierung - an die Betroffenen in NÖ zurückzahlen. Die Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) sieht aber weder als Juristin, noch als Verfassungsministerin eine Möglichkeit, die Rückzahlungen auf Bundesebene umzusetzen („geht sich nicht aus“).
   Die Regierung verbreitet Angst und Schrecken im Volk.
Das Kalkül der Regierungskoalition ist einfach: Wenn die Leute irrsinnig viel Angst haben, dann werden sie sich irgendwann breitschlagen lassen und sich impfen lassen. Schon alleine wegen des Drucks und der Diskriminierungen entstehen im Volk psychische Krankheiten wie z.B. Depressionen und Vereinsamung, bis hin zu Selbstmorden. Die Leute halten das einfach nicht mehr aus. Der Regierung scheint das egal zu sein. Doch es mehren sich die Anzeichen, dass dies vielleicht sogar von der Koalition gewollt ist.
   Vielleicht dreht sich auch ein ganz großes Korruptionskarussell, bei dem zuerst Politiker Steuergeld - mit wahnwitzigen Begründungen - an die Pharmafirmen schleusen und anschließend Rückzahlungen auf´s Privatkonto erhalten oder nachher lukrative Jobs bekommen. Ein prominenter Fall in der EU ist bereits bekannt.
 

4.3. Was bisher alles bestraft wurde:
Beim Bestrafen der Bevölkerung waren der Gesetzgeber und die Behörden sehr einfallsreich.
   Bestraft wurde bisher
* die Verletzung von 1- bis 2-Meter Abstandsregeln zwischen Bürgern
(Wie widersinnig schon allein diese Verordnung war, zeigt die Tatsache, dass deren Nichtbefolgung in öffentlichen Verkehrsmittel keineswegs geahndet wurde. Durfte oder sollte man sich in den Öffis anstecken!?);
* das Nichttragen von Mund-Nasenschutzmasken und FFP2-Masken;
* das unangemeldete Spazierengehen (Die Spaziergänge wurden von der Polizei einfach so als Versammlungen gewertet, die klarerweise nicht angemeldet waren);
* wegen angeblichen Widerstands gegen die Staatsgewalt (Polizei), wo es gar keinen Widerstand gab;
* das Tragen von "Ungeimpft"-Buttons (wegen angeblicher Wiederbetätigung für das NAZI-Regime. Um diese Vorgangsweise zu legitimieren, hat die Koalition nachträglich im Herbst 2022 ein Gesetz beschlossen);
* das Gehen auf Straßen, statt auf Gehsteigen;
* und weitere Absurditäten.
Die Strafen lagen bisher bei bis zu 500 Euro.
Viele Bürger haben berufen und gewonnen. Sie brauchten keine Strafe bezahlen.
(Diese Berufungen gegen Strafbescheide waren und sind klarerweise Big-Business für Rechtsanwälte, wenn sie beigezogen werden. Nahm man sich keinen Anwalt und hatte vielleicht auch keine Zeugen, so war man der Willkür der Richter voll ausgesetzt, was zum Teil unglaubliche Ausmaße angenommen hatte.)

Über 28 COVID-Verordnungen wurden bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben.
In Summe gab es in Österreich im Jahr 2021 ca. 25.000 Verwaltungsanzeigen, 200 Personen wurden nach dem Verwaltungsstrafgesetz und weitere 200 Personen nach der Strafprozessordnung festgenommen.
Qu.: Pressekonferenz von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am 15.2.2022.
 

4.4. Strafandrohung von 3.600 Euro wegen Verstoßes gegen die Impfplicht!
Die Regierungskoalition plante eine COVID-Impfpflicht mit saftigen Strafen ab 1. Februar 2022:
Obwohl die "Corona-Impfung" keine Lösung des Grippe-Problems 2020, 2021 und 2022 war und ist und teilweise zu schweren Nebenwirkungen bis hin zum Tode führt oder führen kann, wollten ÖVP und GRÜNE den Zwang zur mehrfach wiederholten Impfung durchziehen, (die in Wahrheit übriges eine Gen-Therapie ist!!!)

Damit ergäbe sich eine Verpflichtung zur Covid-19-Mehrfach-Impfung.
Das Gesetz sollte laut ÖVP und GRÜNE (unter Mitwirkung von SPÖ und NEOS) ab 1. Feb. 2022 für alle Personen (somit für Inländer, EU-Ausländer und Nicht-EU-Ausländer) ab dem 18. Lebensjahr - mit einem Wohnsitz in Österreich - gelten.

Wer sich aus den verschiedensten Gründen nicht gegen COVID "impfen" lassen wollte, sollte nach § 7 (1) COVID-19-Impfpflichtgesetz eine Verwaltungsstrafe mit bis zu 3600 € zahlen müssen und das nicht nur 1 Mal, sondern, gemäß von dieser Regierung geplanten Über- prüfungen zu vierteljährlich festgelegten Stichtagen, sogar bis zu 4 Mal !!! Österreich war das erste Land in der EU, das eine COVID-Impfpflicht eingeführt hat.
 

4.5. Was tun?

Alles, was man gegen diese irrsinnigen Maßnahmen tun konnte, war mit Aufwändungen und Risiken verbunden, die einem bis dahin normal im Leben stehenden Bürger genau genommen unzumutbar waren.
   Man konnte auf mühsame Art, durch COVID-Infektion + PCR-Tests + Abwarten eines sogenannten Absonderungsbescheides + mehrere Tage Quarantäne, für die Zeit eines halben Jahres, ein sogenannter „Genesener“ werden.
   Man konnte sich strafen lassen und diese Strafen folglich, so gut es ging, beeinspruchen.
   Der ärgste bekannte Fall ist der einer Mutter mit 3 Kindern, die von den Behörden 25.000 € an Strafen aufgebrummt bekommen hat, nur weil sie keine Maske tragen wollte und auch nicht immer den COVID-Mindestabstand eingehalten hat. (Die Mutter ist übrigens immer noch gesund.)
   Manch einer sah sich sogar genötigt, aus Österreich auszuwandern, dies zum Teil nur vorübergehend, um an den, von der Regierung geplanten Stichtagen zur Überprüfung des Impfstatus nicht anwesend zu sein oder sogar generell, weil in unserem Land noch vieles mehr schief läuft. Mit wieviel Aufwand, Stress und lebenseinschneidenden Veränderungen eine Auswanderung verbunden ist, braucht hier wohl nicht weiter dargelegt zu werden.

   Zig-tausende COVID-Strafen wurden in der Vergangenheit von den Behörden zu Unrecht über die Bürger verhängt. Ein Teil der Strafen wurde bereits vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben und von den Behörden zurückbezahlt. Es wurde aber nur den erfolgreichen und nachfolgenden Beschwerdeführern die Strafe erlassen.

   Der Bundes(verfassungs)gesetzgeber soll nun - dem Beispiel der aktuellen ÖVP-FPÖ-Landesregierung in Niederösterreich folgend -  die Rückzahlung ALLER verhängten Corona- bzw. COVID-Strafen beschließen.
 



5. COVID-Strafen selbst bei den Gerichten erfolgreich bekämpfen:
Verfahren VGW-031/100/11192/2022-2, Erkenntnis vom 23.9.2022

Entscheidungsgründe:
4. In seiner gegen dieses Straferkenntnis fristgerecht erhobenen Beschwerde bringt der Beschwerdeführer erneut vor, dass er zwar am 24.1.2022 am angegebenen Tatort gewesen sei, jedoch den Mindestabstand zu anderen Personen eingehalten habe.

Beweiswürdigung:
Demgegenüber lässt sich dem gesamten Akteninhalt, insbesondere der Anzeige vom 7.2.2021 der LPD Wien, nicht entnehmen, zu welchen konkreten Personen der Beschwerdeführer den Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten hätte. Der Meldungsleger, welcher die Anzeige vom 7.2.2021 verfasste, hielt zudem ausdrücklich fest, dass er keine eigenen Wahrnehmungen zu dem Vorfall hatte.

Rechtsgrundlagen:
2. COVID-19-NotMV
§2 (1) Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der Gefahr eine Doppelbestrafung. ... Vor diesem Hintergrund entspricht die gegen den Beschwerdeführer erhobene Tatanlastung einer Übertretung des § 2 Abs. 1 der 2. CODIV-19-Notmaßnahmenverordnung nicht den Anforderungen des §44a VStG.
   Jene haushaltsfremden Personen, zu welchen der Beschwerde- führer den geforderten Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten haben soll, wurde in keiner Art und Weise näher bezeichnet. ... Im Verfahren war es nicht mehr möglich, jene Personen, zu welchen der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Mindestabstand von einem Meter am 24.1.2021 nicht eingehalten haben soll, zu eruieren. Daher ist das Verfahren gegen den Beschwerdeführer gemäß §45 Abs.1 Z1 erster Fall VStG einzustellen.
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6. COVID-Strafen rückwirkend erlassen:

Wie bereits aufgezeigt, ist die Bestrafung der Bürger sehr fragwürdig, willkürlich und vermutlich auch rechtswidrig. Der Staat Österreich wird in 10.000-en Rechtsverfahren überprüfen müssen, ob die Einsprüche zu Recht erhoben wurden und ob die Strafhöhen richtig und angemessen waren.
     Die extrem vielen Rechtsverfahren werden die Strafbehörden und die Gerichte massiv belasten. Die Gerichte haben bereits einen Hilferuf beim Parlament abgesetzt und deutlich mehr Personal gefordert.

Es gibt aber auch eine ganz andere, einfache Lösung des Problems:

6.1. Man erläßt die COVID-Strafen rückwirkend für ALLE Angezeigten.
Dabei würden ALLE Strafen an die Bürger zurückgezahlt werden.
Das würde den Verwaltungsaufwand massiv senken und die verurteilten Staatsbürger hätten nicht das Gefühl, vom Staat verfolgt und gemolken zu werden. Das würde auch dazu führen, dass der Staat nicht mehr Leute ungerechtfertigt bestrafen würde, wenn er die Strafen dann wieder zurückbezahlen müßte.

6.2. Niederösterreicher bekommen die COVID-Strafen rückerstattet.
Niederösterreicher haben Glück. Seit der ÖVP-FPÖ-Koalition seit 23.3.2023 im NÖ-Landtag gilt das Arbeitsübereinkommen das besagt, dass Niederösterreicher die "verfassungswidrigen" COVID-Strafen zurückbezahlt bekommen. 30 Millionen € stehen für die Rückzahlungen für NÖ Strafen-Opfer bereit.
Und was ist mit den COVID-Bestraften in den anderen 8 Bundes- ländern?

6.3. Wer ist stärker: Die Bundesregierung oder der Souverän, nämlich das Volk.
Österreich braucht in jedem Fall dringend eine große Demokratiereform.
Bitte unterschreiben Sie jetzt die Einleitungsverfahren zum ...
* "Impfpflichtgesetz abschaffen - Volksbegehren" bis 30.12.2023
* "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren" bis 30.12.2023
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PS: Demokratie heißt Volksherrschaft
                               und nicht Parteienherrschaft.
Es hätte schon längst eine Volksabstimmung zur Abschaffung der COVID-Maßnahmen und der Strafen in Österreich stattfinden müssen (Art.1 B-VG).
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7. Medienberichte:

1. März 2023: 28.000 Strafen wegen Verstößen gegen Maskenpflicht in Wiens Öffis
"Die Maskenpflicht in den Öffis war 1.051 Tage in Kraft. Von April 2020 bis Ende Februar 2023 wurden 28.000 Personen wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht abgestraft. ... Die Gesamthöhe der Strafzahlungen belief sich damit auf 1,4 Millionen Euro. ... Eingeführt wurde sie bereits am 14. April 2020, damals galt noch die Verpflichtung zum Mund-Nasen-Schutz. Seit 15. September 2021 galt durchgängig FFP2-Pflicht. ... Die Öffi-Maskenpflicht war in Wien deutlich länger als in den anderen Bundesländern in Kraft: Außerhalb Wiens fiel diese Maßnahme bereits am 1. Juni 2022 – und damit neun Monate früher. ... "
=> Der Standard vom 1. März 2023

07.01.2022: Knallharte Kontrollen – der neue Corona-Strafen-Katalog
"Ab Februar kommt es für Corona-Querulanten ganz dick: Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen sowie eine saftige Erhöhung der Strafen hat die Regierung angesichts der Omikron-Welle vorgesehen. Außerdem können sogar jene Betriebe, die sich nicht an die Corona-Regelungen halten, komplett gesperrt werden. Bis dahin gilt auch weiter der Lockdown für Ungeimpfte – plus ab Dienstag eine Maskenpflicht im Freien, wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist. Die Gültigkeit des Grünen Passes wird auf sechs Monate verkürzt, um Booster-Impfungen voranzutreiben. 90 Euro werden für keine Maske fällig. ... Quarantäne wiederum fällt in die Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde, wer dagegen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird geahndet. Bei dieser werden zwischen 145 Euro bis 1.450 Euro fällig. Richtig teuer wird es, wenn man sich dabei unter Menschen mischt. ... Im schlimmsten Fall werden dabei theoretisch 3,6 Millionen Euro an Strafen möglich...."
Qu.: heute.at vom 7.1.2022

26.8.2020: COV-Strafen: 27.815 Anzeigen, viele Anfechtungen
"In Österreich sind seit Beginn der Coronavirus-Krise aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes bisher 27.815 Anzeigen erstattet worden. ...  legten mehr als 10.000 Betroffene Rechtsmittel ein – etwa die Hälfte war damit bisher erfolgreich. NEOS fordert daher, dass diese eingehobenen Strafen zurückerstattet werden. „Strafen in Millionenhöhe zu kassieren, obwohl niemand etwas Unrechtes getan hat, geht einfach nicht in einem Rechtsstaat“, sparte der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak nicht mit Kritik. „Das Betreten öffentlicher Orte war nie strafbar, das hat der Verfassungsgerichtshof eindeutig so entschieden.“ ..."
Qu: orf.at vom 26.8.2020



8. Postings:

 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 



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