1. Wer beschließt
die COVID-Strafen?
2. Terminplan zur Einführung
des Impfpflichtgesetzes & Strafen
3. Text des "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehrens"
4. Gründe für das
"COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
5. COVID-Strafen selbst bei
Gericht bekämpfen
6. COVID-Strafen rückwirkend
erlassen
7. Medienberichte
8. Postings
.
Kurzer Link: http://www.covid-strafen-rueck.at/
Eine demokratische Lösung zum Thema "COVID-Strafen" wäre eine
Volksabstimmung darüber.
Diese könnten die Nationalratsabgeordneten jederzeit beschließen.
(Aber soviel Demokratie wollen die Nationalratsabgeordneten offensichtlich
nicht.)
Was kann das Volk mit einer solchen undemokratischen
Volksvertretung machen?
Wir starten ein Volksbegehren.
=> Bitte ehebaldigst unterschreiben. Danke!
Kontakt:
E-mail: info@covid-strafen-rueckzahlungsvolksbegehren.at
Telefon: 0676-403 90 90
.
Die Strafen müssen - so wie der ganze Corona-Irrsinn - klarerweise
verhindert werden!
Man kann doch die österr. Staatsbürger und EU-Bürger
nicht zwingen, an einem gentechnischen Experiment (neuerdings "Impfung"
genannt) teilzunehmen.
Siehe dazu
* Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK),
* Resolution des Europarates vom 27. Jan 2021 (Empfehlung: "... sicherzustellen,
dass die Bürger darüber informiert werden, dass die Impfung NICHT
verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderweitig unter
Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er dies nicht selbst möchte...),
* österreichische Bundesverfassung.
.
Wer kann das Volksbegehren unterschreiben?
Alle österreichischen Staatsbürger
über 16 Jahre können das Volksbegehren unterstützen.
Die Unterstützung von Volksbegehren ist für alle Bürger
kostenlos.
Laufzeit & Eintragungsorte?
Das "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
kann man
von 14.1.2022 - 30.12.2023 unterschreiben.
Wie? Mittels Handysignatur
täglich von 0-24 Uhr
oder
auf jedem Gemeindeamt, Rathaus (außer in Wien), Bezirksamt zu
den jeweiligen Öffnungszeiten.
In Wien sind die Bezirksämter auch im
Corona-Lockdown für Volksbegehren-Unterstützer ohne Terminvereinbarung
geöffnet.
Mo. - Fr. von 8:00 - 15:30 und Do. 8:00 - 17:30
Uhr.
Dem Türlsteher (Sicherheitsmann) vor der Türe des Bezirksamtes
sagen, man wolle ein Volksbegehren unterschreiben. Dann kann man ohne Voranmeldung
- auch in der Lockdwon-Phase - unterschreiben gehen. Es besteht lediglich
eine FFP2-Masken-Pflicht.
In kleinen Gemeinden kann man zu den jeweiligen Öffnungszeiten
unterschreiben. (Aus Geheimhaltungsgründen ist es besser, Sie unterschreiben
NICHT in Ihrer Wohnsitzgemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde. Dann
erfährt es nicht einmal der Bürgermeister ihrer Wohnsitzgemeinde.)
.
(Todesursachen
in Österreich 2020: Herz-Kreislauf-Krankheiten (35,7%), Krebs
(22,9%), Atmungsorgane (5,3%), der Verdauungsorgane (3,5%), sonstige Krankheiten
(27,3%) und nicht natürliche Todesursachen, wie Verletzungen und Vergiftungen;
(5,4%)). Qu.: Statistik Austria
4.2. Was die Politik aus Corona / COVID macht, ist ein Irrsinn.
Von Mund-Nasenschutz, bis Babyelefant, bis Ausgehverbote (Quarantäne)
für Gesunde ist da alles dabei. Sogar Schulen wurden schon geschlossen.
Dann kam die zwangsweise Impfpflicht. Österreich war damit das erste
EU-Land mit so einer allgemeinen Impfpflicht. Die Impfpflicht wurde zunächst
eingeführt, dann verschoben und dann - dank dreier Volksbegehren -
wieder abgeschafft. In Niederösterreich will man die verfassungswidrigen
Corona-Strafen - laut der neuen ÖVP-FPÖ-Landesregierung - an
die Betroffenen in NÖ zurückzahlen. Für die Verfassungsministerin
Karoline Edtstadler (ÖVP) geht sich das aber weder als Juristin, noch
als Verfassungsministerin aus. Also was jetzt?
Die Regierung verbreitet Angst und Schrecken im
Volk. Das Kalkül der Regierungskoalition ist einfach: Wenn die Leute
irrsinnig viel Angst haben, dann werden sie sich irgendwann breitschlagen
lassen und sich impfen lassen. Schon alleine wegen dem Druck und der Diskriminierungen
entstehen im Volk psychische Krankheiten wie z.B. Depressionen und Vereinsamung,
bis hin zu Selbstmorden. Die Leute halten das einfach nicht mehr aus. Das
ist der Regierung egal und wird nicht weiter betrachtet.
Vielleicht dreht sich auch ein ganz großes Korruptionskarussell,
bei dem zuerst Politker Steuergeld - mit wahnwitzigen Begründungen
- an die Pharmafirmen schleusen und anschließend Rückzahlungen
auf´s Privatkonto erhalten oder nachher lukrative Jobs bekommen.
Ein prominenter Fall in der EU ist bereits bekannt.
4.3. Was bisher alles bestraft wurde:
Da waren die Behörden sehr einfallsreich.
Bestraft wurde bisher
* die Verletzung von 1- bis 2-Meter Abstandsregeln zwischen Bürgern
(außer in öffentlichen Verkehrsmittel. Dort darf man sich anstecken.),
* das Nichttragen von Mund-Nasenschutzmasken und FFP2-Masken,
* das unangemeldete Spazierengehen (z.B. in Baden bei Wien und anderswo),
* Widerstand gegen die Staatsgewalt (Polizei),
* das Tragen von "Ungeimpft"-Buttons (wegen angeblicher Wiederbetätigung
für das NAZI-Regime. Das Gesetz dazu wurde erst nachträglich
im Herbst 2022 beschlossen),
* das Gehen auf Straßen, statt auf Gehsteigen
* und weitere Absurditäten.
Die Strafen lagen bisher bei bis zu 500 Euro.
Viele Bürger haben berufen und gewonnen. Sie brauchten keine Strafe
bezahlen.
(Diese Berufungen gegen Strafbescheide sind klarerweise Big-Business
für Rechtsanwälte, wenn sie beigezogen werden. Aber die Rechtsanwälte
müssen auch etwas Arbeiten dafür, zumindest bei den ersten Fällen
besonders viel. Der Rest geht dann mittels Musterschreiben. Allerdings
ist man ohne Rechtsanwalt und Zeugen der Willkür der Richter voll
ausgesetzt und das kann unglaubliche Ausmaße annehmen.)
Über 28 COVID-Verordnungen wurden bereits vom Verfassungsgerichtshof
aufgehoben.
In Summe gab es in Österreich im Jahr 2021 ca. 25.000 Verwaltungsanzeigen,
200 Personen wurden nach dem Verwaltungsstrafgesetz und weitere 200 Personen
nach der Strafprozessordnung festgenommen.
Qu.: Pressekonferenz von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) am
15.2.2022.
4.4. Die Impfplicht mit bis zu 3.600 Euro Strafandrohung!
Bürger, auf die Barrikaden. Die Regierungskoalition plant eine
COVID-Impfpflicht mit saftigen Strafen ab 1. Februar 2022:
Obwohl die "Corona-Impfung" keine Lösung des Grippe-Problems 2020,
2021 und 2022 ist und teilweise zu schweren Nebenwirkungen führt und
auch zum Tod führen kann, planen ÖVP-GRÜNE eine Impfpflicht
!!! Damit ergäbe sich eine Verpflichtung zur Covid-19-Mehrfach-Impfung.
Das Gesetz soll laut ÖVP und Grünen (unter Mitwirkung von SPÖ
und NEOS) ab 1. Feb. 2022 für alle Personen (somit für Inländer,
EU-Ausländer und Nicht-EU-Ausländer) ab
dem 14. Lebensjahr - mit einem Wohnsitz in Österreich - gelten.
Wer sich aus den verschiedensten Gründen nicht gegen COVID "impfen"
läßt, wird nach § 7 (1) COVID-19-Impfpflichtgesetz eine
Verwaltungsstrafe mit bis zu 3600 € aufgebrummt bekommen. Österreich
ist das erste Land in der EU, dass eine COVID-Impfpflicht einführen
will.
Der Stichtag für die Strafen
ist der 15. März, 15. Juni, 15. September, usw. Wer an diesem
Tag einen Wohnsitz in Österreich hat und nicht geimpft ist ("die Unbelehrbaren"
(c) Innenminister Gerhard Karner; ÖVP), wird
mit bis zu 3.600 Euro bestraft werden.
4.5. Was tun? Anstecken lassen? Strafen lassen?
oder vor dem Stichtag ins Ausland Auswandern und den Wohnsitz abmelden?
Möglichkeit 1: Ein Genesener werden: Das geht so...
=> sich von einem COVID-Infizierten anstecken lassen
=> mittels eines PCR-Tests den Nachweis der Erkrankung erbringen
=> einen Absonderungsbescheid bekommen
=> in Quarantäne gehen
=> und nach 10 Tagen als "genesen" gelten.
=> Das schützt einem ein halbes Jahr
lang vor Impfstrafen !!!
Möglichkeit 2: Sich Strafen lassen:
Hier kann man dann auswählen zwischen die Strafe bezahlen oder
die Strafe beeinspruchen. Beim Beeinspruchen der Strafe wird nicht
jeder gewinnen, manche aber doch. Die Erfolgreichen
werden letztendlich die Impfpflicht zu Fall bringen. Das dauert
aber 1 - 2 Jahre. Alle Bürger, die bis dahin die Strafe bereits bezahlt
haben, fallen um und können ihr Geld nicht rückfordern.
Möglichkeit 3: Auswandern:
Ihnen reicht es nun endgültig mit dem korrupten und faschistischen
Staat Österreich. Sie wollen für die korrupte und hirnrissige
Politik in Österreich (von E-Autos, Atomstrom aus Tschechien &
Slowakei, EU-Beiträge in Milliarden Euro Höhe, höchste Parteienförderung
pro Kopf in Europa, Migranten, Impfpflicht & Pharmafirmen, usw.) keine
Steuern mehr zahlen. Sie wandern aus.
Wohin?
Eventuell nach Kroatien oder Spanien oder ganz weg aus Europa.
Wenn Sie am 15. März 2022 keinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in
Österreich haben, dann können Sie auch nicht nach dem Impfpflichtgesetz
bestraft werden. D.h. ab 16.3.2022 können
Sie wieder bis zum 14.6.2022 nach Österreich zurückkehren.Dann
das ganze nochmals in Wiederholung...
PS: Jedenfalls sollten
Sie darauf achten, dass Sie einen Nachweis (z.B. Hotelrechnung, Tankrechnungen,
Essensrechnungen) erbringen können, dass Sie auch wirklich im Ausland
waren. Am besten im Ausland anmelden und - falls Sie wieder nach Österreich
zurückkehren - abmelden.
Entscheidungsgründe:
4. In seiner gegen dieses Straferkenntnis fristgerecht erhobenen Beschwerde
bringt der Beschwerdeführer erneut vor, dass er zwar am 24.1.2022
am angegebenen Tatort gewesen sei, jedoch den Mindestabstand zu anderen
Personen eingehalten habe.
Beweiswürdigung:
Demgegenüber lässt sich dem gesamten Akteninhalt, insbesondere
der Anzeige vom 7.2.2021 der LPD Wien, nicht entnehmen, zu welchen konkreten
Personen der Beschwerdeführer den Mindestabstand von einem Meter nicht
eingehalten hätte. Der Meldungsleger, welcher die Anzeige vom 7.2.2021
verfasste, hielt zudem ausdrücklich fest, dass er keine eigenen Wahrnehmungen
zu dem Vorfall hatte.
Rechtsgrundlagen:
2. COVID-19-NotMV
§2 (1) Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber
Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens
einem Meter einzuhalten.
Maßgebliche Gesichtspunkte bei der Konkretisierung der Tat und
der Frage, ob eine taugliche Verfolgungshandlung gesetzt wurde, sind die
Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten und die Vermeidung der
Gefahr eine Doppelbestrafung. ... Vor diesem Hintergrund entspricht die
gegen den Beschwerdeführer erhobene Tatanlastung einer Übertretung
des § 2 Abs. 1 der 2. CODIV-19-Notmaßnahmenverordnung nicht
den Anforderungen des §44a VStG.
Jene haushaltsfremden Personen, zu welchen der
Beschwerde- führer den geforderten Mindestabstand von einem Meter
nicht eingehalten haben soll, wurde in keiner Art und Weise näher
bezeichnet. ... Im Verfahren war es nicht mehr möglich, jene Personen,
zu welchen der Beschwerdeführer den vorgeschriebenen Mindestabstand
von einem Meter am 24.1.2021 nicht eingehalten haben soll, zu eruieren.
Daher ist das Verfahren gegen den Beschwerdeführer gemäß
§45 Abs.1 Z1 erster Fall VStG einzustellen.
.
Es gibt aber auch eine ganz andere, einfache Lösung
des Problems:
6.1. Man erläßt die COVID-Strafen
rückwirkend für ALLE Angezeigten.
Dabei würden ALLE Strafen an die Bürger
zurückgezahlt werden.
Das würde den Verwaltungsaufwand massiv
senken und die verurteilten Staatsbürger hätten nicht das Gefühl,
vom Staat verfolgt und gemolken zu werden. Das würde auch dazu führen,
dass der Staat nicht mehr Leute ungerechtfertigt bestrafen würde,
wenn er die Strafen dann wieder zurückbezahlen müßte.
6.2. Niederösterreicher bekommen die COVID-Strafen rückerstattet.
Niederösterreicher haben Glück. Seit der ÖVP-FPÖ-Koalition
seit 23.3.2023 im NÖ-Landtag gilt das Arbeitsübereinkommen
das besagt, dass Niederösterreicher die "verfassungswidrigen"
COVID-Strafen zurückbezahlt bekommen. 30 Millionen € stehen
für die Rückzahlungen für NÖ Strafen-Opfer bereit.
Und was ist mit den COVID-Bestraften in den anderen 8 Bundes- ländern?
6.3. Wer ist stärker: Die Bundesregierung oder der Souverän,
nämlich das Volk.
Österreich braucht in jedem Fall dringend eine große Demokratiereform.
Bitte unterschreiben Sie jetzt die Einleitungsverfahren zum ...
* "Impfpflichtgesetz
abschaffen - Volksbegehren" bis 30.12.2023
* "COVID-Strafen-Rückzahlungsvolksbegehren"
bis 30.12.2023
.
PS: Demokratie heißt
Volksherrschaft
und nicht Parteienherrschaft.
Es hätte schon längst eine Volksabstimmung
zur Abschaffung der COVID-Maßnahmen und der Strafen in Österreich
stattfinden müssen (Art.1 B-VG).
.
07.01.2022: Knallharte Kontrollen – der neue Corona-Strafen-Katalog
"Ab Februar kommt es für Corona-Querulanten ganz dick:
Temporäre Betretungsverbote bei groben Vergehen sowie eine saftige
Erhöhung der Strafen hat die Regierung angesichts der Omikron-Welle
vorgesehen. Außerdem können sogar jene Betriebe, die sich
nicht an die Corona-Regelungen halten, komplett gesperrt werden. Bis
dahin gilt auch weiter der Lockdown für Ungeimpfte – plus ab Dienstag
eine Maskenpflicht im Freien, wo kein Zwei-Meter-Abstand möglich ist.
Die Gültigkeit des Grünen Passes wird auf sechs Monate verkürzt,
um Booster-Impfungen voranzutreiben. 90 Euro werden für keine Maske
fällig. ... Quarantäne wiederum fällt in die
Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörde, wer dagegen verstößt,
begeht eine Verwaltungsübertretung und wird geahndet. Bei dieser werden
zwischen 145 Euro bis 1.450 Euro fällig. Richtig teuer wird
es, wenn man sich dabei unter Menschen mischt. ... Im schlimmsten Fall
werden dabei theoretisch 3,6 Millionen Euro an Strafen möglich...."
Qu.: heute.at
vom 7.1.2022
26.8.2020: COV-Strafen: 27.815 Anzeigen, viele Anfechtungen
"In Österreich sind seit Beginn der Coronavirus-Krise
aufgrund des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes
bisher
27.815 Anzeigen erstattet worden. ... legten mehr als 10.000
Betroffene Rechtsmittel ein – etwa die Hälfte war damit bisher erfolgreich.
NEOS fordert daher, dass diese eingehobenen Strafen zurückerstattet
werden. „Strafen in Millionenhöhe zu kassieren, obwohl niemand etwas
Unrechtes getan hat, geht einfach nicht in einem Rechtsstaat“, sparte der
stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak nicht mit Kritik. „Das
Betreten öffentlicher Orte war nie strafbar, das hat der Verfassungsgerichtshof
eindeutig so entschieden.“ ..."
Qu: orf.at vom 26.8.2020
www.covid-strafen-rueckzahlungsvolksbegehren.at |